Ein Meilenstein ist gelungen!

Die Welt ist in großen Schwierigkeiten und fast jeder ist erschüttert und viele sind erschöpft. Das haben auch wir im Landesverband sorgenvoll im Blick. Jede/r versucht auf seine Weise gute Gedanken und friedvolle Energie zu erschaffen, um jenen Menschen zu helfen, die das gerade so notwendig brauchen.

Vielleicht ist es aber gerade deswegen besonders wichtig, auf die guten Dinge zu schauen und uns an dem zu erfreuen was parallel dazu gelingt bzw. gelungen ist.

Am Donnerstag, dem 24.2.2022, wurde das Hospiz- und Palliativfondsgesetz im Parlament beschlossen. Als Hospizbewegung freuen wir uns, dass dieser Meilenstein gelungen ist. Das Gesetz ist die Grundlage für einen österreichweiten, regelfinanzierten Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten. Es ist ein Gesetz, das bei seinem Werden die Stimmen der Praktiker*innen durch die Stellungnahmen gehört und einbezogen hat.  Es ist für die spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung UND auch für die Grundversorgung, also Alten- und Pflegeheime, mobile Pflege und Betreuung zu Hause, Krankenhaus und Arztpraxen (Die Finanzierung von Vorsorgedialogen, sowie von Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für sowohl haupt- als auch ehrenamtlich tätige Mitarbeiter*innen, wie bspw. Hospiz und Palliative Care in Pflegeheimen (HPCPH) sind möglich.)

In den nächsten Monaten ist es sicher sehr wesentlich, dass die Organisationen und Träger in jedem Bundesland gemeinsam mit den Landesverbänden bzw. der landeskoordinierenden Hospiz- und Palliativorganisation in gutem Kontakt mit den jeweiligen Verantwortungsträgern aus Land und Soz.Versicherung stehen, damit es entsprechende Umsetzungen geben wird, sowohl in der spezialisierten Hospiz- und Palliativbetreuung als auch in der Grundversorgung. Ein flächen- und bedarfsdeckender Ausbau der Hospiz- und Palliativangebote unter Einhaltung der Strukturqualitätskriterien ist auch im Sinne der Suizidprävention ein wichtiger Schritt.