Richtlinie ab 1.1.2026
Am 25. September 2025 hat der NÖ Landtag das neue Landesgesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich (NÖ HosPalVG) beschlossen. Mit dem Gesetz wurde die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der mobilen Hospiz- und Palliativversorgung in NÖ geschaffen. Die mit Dezember beschlossene Richtline zur Förderung der spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung und Bildungsmaßnahmen in der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung ermöglicht eine einheitliche Finanzierung.
Zum Nachlesen und zur Information:
Richtlinie spez. mob HosPal-Versorgung und Bildungsmaßnahmen spez HosPal-Versorgung
HOST QK für Förderung leer_2025
2025-12-16
