Qualitätsstandards Palliativteams Erwachsene

Die Qualitätsvorgaben für das Leistungsangebot von Palliativteams sind bundesweit für Palliativkonsiliardienste und mobile Palliativteams geregelt und über das Hospiz- und Palliativfondsgesetz (2022) definiert.
In Niederösterreich sind 17 von 23 Palliativteams in kombinierter Version tätig. Hier finden sie die Qualitätsvorgaben sowohl für Palliativkonsiliardienste als auch für mobile Palliativteams zusammengefasst
Angebot
- In Niederösterreich stehen 17 kombinierte Palliativteams zur Verfügung, die sowohl konsiliarisch in Krankenhäusern als auch aufsuchend im häuslichen Umfeld tätig sind.
- Zusätzlich bestehen 3 Palliativkonsiliardienste mit ausschließlich konsiliarischer Tätigkeit in Krankenanstalten.
- 3 mobile Palliativteams arbeiten ausschließlich im privaten Wohnbereich von betroffenen Patientinnen und Patienten sowie deren Familien.
Zielgruppen
- Primärbetreuende: professionelle Betreuer*innen und betreuende Dienste im häuslichen Bereich, in Pflegeeinrichtungen und in Krankenanstalten (insbesondere medizinisches Personal, Pflege- sowie mobile Pflege- und Betreuungsdienste)
- Palliativpatientinnen und -patienten sowie deren An- und Zugehörige
- Palliativpatientinnen und -patienten mit komplexer Symptomatik und/oder dem Bedarf an spezialisierter palliativmedizinischer bzw. -pflegerischer Expertise, einschließlich Patientinnen und Patienten ohne krankheitsspezifische Therapie, sowie deren An- und Zugehörige
Auftrag und Ziele
- vor Ort wird spezialisierte Palliative-Care-Expertise zur Verfügung gestellt und Entscheidungsprozesse unterstützt.
- In Abstimmung mit den primärbetreuenden Gesundheitsdiensten werden medizinische, pflegerische, therapeutische und psychosoziale Maßnahmen durchgeführt.
- Palliativkonsiliardienste stellen multiprofessionelle palliativmedizinische, -pflegerische, psychosoziale und kommunikative Expertise für Mitarbeiter*innen in Abteilungen und Ambulanzen von Krankenhäusern zur Verfügung.
- Die direkte Begleitung von Palliativpatientinnen und -patienten sowie deren An- und Zugehörigen erfolgt in palliativkonsiliarischer Tätigkeit nachrangig.
- Abhängig von regionalen und geografischen Gegebenheiten können Palliativkonsiliardienste mehrere Krankenanstalten beratend unterstützen.
Leistungsangebot von Palliativteams (mobil und konsiliarisch):
Erstkontakt und ggf. Beginn der (Mit-)Betreuung
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- Erheben der Patientensituation
- Anamnese mit dem oder der Primärbetreuer:in
- im Fall der Betreuung: Gespräch mit Palliativpatient:in und dessen/deren An- und Zugehörigen
- im Fall der Nichtbetreuung: Information/Beratung über mögliche Versorgungsangebote
Medizinische, pflegerische, therapeutische und psychosoziale Leistungen
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- Symptom-Assessment
- Erstellen einer Behandlungs- und Betreuungsempfehlung mit dem behandelnden Personal
- Erstellen des interprofessionellen Konzepts zur Betreuung von Palliativpatientinnen/-patienten in Zusammenarbeit mit der Primärversorgung (ggf. Konsilium vor Ort)
- Beratung, Unterstützung und Durchführung vorausschauender Planung („advance care planning“)
- Beraten und Anleiten bei medizinischen, pflegerischen, therapeutischen und/oder psychosozialen Interventionen im palliativen Kontext und ggf. auch deren Durchführung – wenn möglich, in Abstimmung mit den Primärbetreuenden oder den wohnortnahen Betreuungsinstitutionen
- 16 Stunden / 7 Tage telefonische Erreichbarkeit (Rufbereitschaft) eines Teammitglieds (DGKP und/oder Ärztin/Arzt) für Palliativpatientinnen/-patienten, deren An- und Zugehörige und betreuendes Personal sind anzustreben.
- Schmerzmanagement und Symptomkontrolle bzw. Beraten, Anleiten und ggf. Hilfestellung bei Schmerztherapie, Symptomkontrolle und -linderung, ganzheitlicher Pflege und psychosozialen Belastungssituationen
- in Absprache mit den Primärbetreuenden Durchführung medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und/oder psychosozialer Maßnahmen
- Empfehlungen für funktionserhaltende und -verbessernde therapeutische Maßnahmen entsprechend der Patientensituation
- Hilfestellung in komplexen Betreuungssituationen und Unterstützung in der Entscheidungsfindung bei ethischen Fragestellungen
- Hilfestellung für das Behandlungsteam bei der psychosozialen Betreuung der Palliativpatientinnen/-patienten und deren An- und Zugehöriger (ggf. ab Diagnosestellung)
- Im Auftrag der Primärbetreuenden Durchführung medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und/oder psychosozialer Palliativmaßnahmen
- Indikationsstellung für die Anmeldung bei mobilen Palliativteam, Palliativstation, Stationärem Hospiz, Tageshospiz und das Vermitteln dorthin –
- interprofessionelle Krisenintervention
- ggf. Telekonsil
Beratung, Unterstützung, Organisation in Bezug auf (weitere) Betreuung
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- Beratung in Hinblick auf die palliative Weiterbetreuung von Palliativpatientinnen/-patienten im Anschluss an deren Krankenhausaufenthalt bzw. an einen stationären Aufenthalt.
- Beratung und Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen (Pflegegeld, Familienhospizkarenz, Pflegekarenz, Erwachsenenschutz)
- Zusammenarbeit mit und Vermitteln von Mobilen Palliativteams und Hospizteams (hauptamtliche Koordination / ehrenamtliche Hospizbegleitung)
- telefonische Beratung, Information der Primärbetreuenden im Zuständigkeitsbereich und Unterstützung für nichtbetreute Palliativpatientinnen/-patienten, deren An- und Zugehörige
- Unterstützung und Organisation an den Nahtstellen zwischen stationärer und mobiler Betreuung (Brückenfunktion)
- Indikationsstellung für die Anmeldung in Palliativstation, Stationärem Hospiz, Tageshospiz und das Vermitteln dorthin
- Zusammenarbeit mit und Vermitteln von Hospizteams (hauptamtliche Koordination / ehrenamtliche Hospizbegleitung)
Beratung und Begleitung An- und Zugehöriger
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- Miteinbeziehen und Mitbetreuen der An- und Zugehörigen (Entlastungsgespräche, „end-of-life discussions“, soziale Absicherung, Krankheitsbewältigung)
- Beraten, Anleiten und Einschulen pflegender An- und Zugehöriger
- An- und Zugehörigenarbeit (z. B. Entlastungsgespräche, „end-of-life discussions“, soziale Absicherung, Krankheitsbewältigung)
- Beraten und Anleiten An- und Zugehöriger z. B. in Schmerztherapie, Symptomkontrolle sowie in pflegerischen, psychosozialen, existenzsichernden und sozialrechtlichen Fragestellungen (Pflegegeld, Familienhospizkarenz, Pflegekarenz)
Spirituelle Begleitung und Trauerbegleitung
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- spirituelle Begleitung
- Begleiten in der Lebensend- und Sterbephase
- Trauergespräch und Vermittlung von Trauerbegleitung, ggf. Verabschiedung von Verstorbenen
Indirekt patientenbezogene Leistungen
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- regelmäßige Vernetzung innerhalb der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung
- regelmäßige regionale Vernetzung mit Systempartnern
- Anleiten und Schulen von Praktikantinnen/Praktikanten
- Zusammenarbeit mit Studierenden
- Bildungsarbeit innerhalb der Krankenanstalt(en) bzw. externer Bildungstätigkeit
- Qualitätsentwicklung und -sicherung (z. B. Supervision, Intervision, Mitarbeiterfortbildung)
- interprofessionelle digitale Dokumentation
- Öffentlichkeitsarbeit
Die Begleitung erfolgt durch ein multiprofessionell zusammengesetztes Team mit fachlicher Expertise in der Palliativversorgung.