Förderwesen Hospizteams

Die Finanzierung der mobilen Hospizteams in Niederösterreich erfolgt auf Basis der Förderrichtlinie des Landes NÖ zur spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung sowie zugehöriger Bildungsmaßnahmen.

 

 

Grundlage für die Förderrichtlinie ist das Hospiz- und Palliativfondsgesetz des Bundes (HosPalFG), das seit 2022 den flächendeckenden Aus- und Aufbau sowie den laufenden Betrieb spezialisierter, nicht LKF-finanzierter Hospiz- und Palliativangebote unterstützt.

Mit dem Niederösterreichischen Hospiz- und Palliativversorgungsgesetz (NÖ HosPalVG) wurde 2025 eine landesgesetzliche Grundlage zur Sicherstellung der spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung geschaffen. Die NÖ Landesregierung regelt die Verwendung der Mittel aus dem Hospiz- und Palliativfonds für Hospiz- und Palliativteams im Kinder- und Erwachsenenbereich sowie für Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.