Qualitätsstandards Tageshopiz Erwachsene

Bundesweite Qualitätskriterien gemäß dem Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) bilden die fachliche Grundlage für Tageshospize. Diese gelten österreichweit ausdrücklich auch für Tageshospize. Sie wurden von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) im Auftrag von Bund, Ländern und Sozialversicherung entwickelt und definieren unter anderem: 

  • Zielgruppe (mobile, transportfähige Palliativpatient*innen)  
  • Auftrag (medizinische, pflegerische, psychosoziale Betreuung)  
  • multiprofessionelle Teamstruktur  
  • Mindeststandards für Leistungen und Organisation  

 Diese Kriterien sind die zentrale fachliche Referenz für Qualität.

Auf Landesebene gibt es im Unterschied zu stationären Hospizen keine eigenständige, klar ausgewiesene Landesrichtlinie ausschließlich für Tageshospize (wie bei stationären Hospizen), aber Qualitätsanforderungen und Finanzierung werden indirekt über Förder- und Bewilligungslogiken gesteuert.

Generell gilt: 

  • Einrichtungen der Stationären Hospize für Erwachsene benötigen eine sozialbehördliche Bewilligung nach dem NÖ Sozialhilfegesetz  
  • Qualitätskriterien können über Richtlinien des Landes (bei Förderungen) vorgegeben werden  

Die konkreten Qualitätsanforderungen in der Praxis ergeben sich somit aus einer Kombination von Qualitätskriterien gemäß Hospiz- und Palliativfondsgesetz (bundesweit) und den landesspezifischen Förderbedingungen und Bewilligungen.

Hier geht es zur HosPal-Broschüre der Gesundheit Österreich GmbH mit der umfassenden Beschreibung der Qualitätsvorgaben:

HOS/PAL Broschüre 2025