Qualitätsstandards Tageshopiz Erwachsene

Bundesweite Qualitätskriterien gemäß dem Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) bilden die fachliche Grundlage für Tageshospize. Diese gelten österreichweit ausdrücklich auch für Tageshospize. Sie wurden von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) im Auftrag von Bund, Ländern und Sozialversicherung entwickelt und definieren unter anderem:
- Zielgruppe (mobile, transportfähige Palliativpatient*innen)
- Auftrag (medizinische, pflegerische, psychosoziale Betreuung)
- multiprofessionelle Teamstruktur
- Mindeststandards für Leistungen und Organisation
Diese Kriterien sind die zentrale fachliche Referenz für Qualität.
Auf Landesebene gibt es im Unterschied zu stationären Hospizen keine eigenständige, klar ausgewiesene Landesrichtlinie ausschließlich für Tageshospize (wie bei stationären Hospizen), aber Qualitätsanforderungen und Finanzierung werden indirekt über Förder- und Bewilligungslogiken gesteuert.
Generell gilt:
- Einrichtungen der Stationären Hospize für Erwachsene benötigen eine sozialbehördliche Bewilligung nach dem NÖ Sozialhilfegesetz
- Qualitätskriterien können über Richtlinien des Landes (bei Förderungen) vorgegeben werden
Die konkreten Qualitätsanforderungen in der Praxis ergeben sich somit aus einer Kombination von Qualitätskriterien gemäß Hospiz- und Palliativfondsgesetz (bundesweit) und den landesspezifischen Förderbedingungen und Bewilligungen.
Angebot
- 1 Tageshospiz in Niederösterreich
- Spezialisierte Einrichtung für mobile bzw. transportfähige Palliativpatientinnen und -patienten für eine Behandlung, Beratung und Begleitung tagsüber.
Zielgruppe
Mobile und transportfähige Palliativpatientinnen und -patienten sowie deren An- und Zugehörige
Auftrag und Zielsetzung
- Symptomkontrolle sowie psychosoziale und therapeutische Gestaltung des Tages und Ermöglichung von Gemeinschaft bzw. Entgegenwirkung von sozialer Isolation.
- Entlastung von An- und Zugehörigen
- Reduktion vermeidbarer Krankenhausaufenthalte und Entlastung in der häuslichen Versorgung
Leistungsangebot
Betreuungsbeginn
- Erstgespräch mit Palliativpatient*in und dessen/deren An- und Zugehörigen vor der Aufnahme,
- erforderliche Diagnostik
Medizinische, pflegerische, therapeutische und psychosoziale Leistungen
- qualifizierte Betreuung und Aktivierung
- ganzheitliche patientenorientierte Behandlung, (Bezugs-)Pflege und Betreuung
- Schmerzmanagement und Symptomkontrolle
- therapeutische Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung von Funktion, Aktivität und sozialer Partizipation
- psychosoziale Betreuung und Beratung der Palliativpatientinnen/-patienten
- Bereitstellen von Raum und Zeit für Begegnung und Kommunikation
- Aktivitäten (z. B. Ausflüge, Kochen, Feiern, Feste)
- Krisenintervention
- optional Kreativtherapie
An- und Zugehörigenbegleitung/-arbeit
- Miteinbeziehen und Mitbetreuen der An- und Zugehörigen
- psychosoziale Betreuung und Beratung der An-/Zugehörigen
- Anleiten und Einschulen pflegender An- und Zugehöriger
Spirituelle Begleitung und Trauerbegleitung
- spirituelle Begleitung
- Trauerbegleitung
- Gedenken an Verstorbene
Indirekt patientenbezogene Leistungen
- regelmäßige Vernetzung innerhalb der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung
- regelmäßige regionale Vernetzung mit Systempartnern
- Anleiten und Schulen von Praktikantinnen und Praktikanten
- Erbringung externer Bildungstätigkeit
- Qualitätsentwicklung und -sicherung (z. B. Supervision, Intervision, Mitarbeiterfortbildung)
- interprofessionelle digitale Dokumentation
- Öffentlichkeitsarbeit
- NÖ Sozialhilfegesetz: RIS – NÖ Sozialhilfegesetz 2000 – Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Fassung vom 04.04.2026
- NÖ Pflegeheim-Verordnung: RIS – NÖ Pflegeheim Verordnung – Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Fassung vom 04.04.2026
- Hospiz- und Palliativfondsgesetz: RIS – Hospiz- und Palliativfondsgesetz – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 04.04.2026
- HosPal-Broschüre 2025 der Gesundheit Österreich GmbH: HOS/PAL Broschüre 2025