Qualitätsstandards stationäre Hospize Erwachsene

Die Qualitätsvorgaben für stationäre Hospize in Niederösterreich ergeben sich aus:

  • Landesrecht
    • NÖ Sozialhilfegesetz
    • NÖ Pflegeheim-Verordnung
  • Landesrichtlinien
    • Richtlinien zur Förderung und Qualitätskriterien für stationäre Hospize
  • Bundesweite Standards
    • Qualitätskriterien gemäß Hospiz- und Palliativfondsgesetz definieren österreichweit einheitliche Qualitätskriterien für Hospiz- und Palliativeinrichtungen inkl. stationäre Hospize. Diese wurden durch die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) konkretisiert und in der sogenannten HosPal-Broschüre (2025) publiziert.

Die Einhaltung der Qualitätsvorgaben der Richtlinien und Qualitätsvorgaben des Landes Niederösterreich sind Voraussetzung für Betrieb und Förderung.

Hier geht es zur HosPal-Broschüre der Gesundheit Österreich GmbH mit der umfassenden Beschreibung der Qualitätsvorgaben:

HOS/PAL Broschüre 2025