Workshop zum Erwachsenenschutzgesetz - Auswirkungen auf Hospiz- und Palliativstrukturen

Der Landesverband Hospiz bietet zwei inhaltlich gleiche Veranstaltungen für haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen der NÖ Hospiz- und Palliativstrukturen, die sich zum  Thema Erwachsenenschutzgesetz vertiefen möchten, zu unterschiedlichen Terminen an.

Der erste Termin fand am 19.6. von 12.00 – 16.00 Uhr statt.

Der nächste Workshop ist am:

Freitag, 5. Oktober – 13.00 – 17.00 Uhr

und findet im Hotel Gasthof Seeland in 3100 St. Pölten, Goldegger Straße 114 statt.

Es geht um individuelle Autonomie und Selbstbestimmung von 60.000 Österreicherinnen und Österreichern.

Selbstbestimmung und Autonomie nehmen in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert ein und werden als selbstverständlich angenommen. Diese Selbstverständlichkeit tritt jedoch für Menschen mit körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen zunehmend in den Hintergrund und macht Unterstützungsleistungen durch Dritte Platz.

Nun wird mit dem 2. ErwSchG die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, gestärkt.

Mit 1. Juli 2018 soll ein Gesetz in Kraft treten, das Menschen, die bisher einen Sachwalter hatten, mehr Autonomie und Selbstbestimmung bringt.

 

Bei diesem Workshop wollen wir gemeinsam mit allen in der Hospiz- und Palliativbetreuung involvierten Personengruppen nachforschen, wo Veränderungen durch das neue Gesetz nötig sein werden. Darüber hinaus wollen wir dem Anspruch nach noch besserer Verankerung der Selbstbestimmung in allen Hospiz- und Palliativstrukturen gerecht werden, indem wir konsequent nach guten Umsetzungsstrategien suchen.

 

ReferentInnen:
Martin Kräftner – NÖ Pflegeanwaltschaft
Mag. Andrea Bramböck – Ärztekammer Österreich